Vorstand und Aufsichtsrat
Wir bilden den Vorstand.
Der Vorstand der GFT Gemeinschaft Fernmelde-Technik eG führt die Genossenschaft in eigener Verantwortung mit der Verpflichtung zur wirtschaftlichen Förderung der Mitglieder. Seine Aufgaben ergeben sich aus Gesetzen, der Satzung sowie aus der Geschäftsordnung für den Vorstand.
Der Vorstand besteht derzeit aus zwei hauptamtlichen Mitgliedern und wird vom Aufsichtsrat bestellt.
Wir bilden den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der GFT Fernmelde-Technik eG besteht gemäß der Satzung aus fünf Mitgliedern. Diese werden von der Generalversammlung für einen Zeitraum von drei Jahren gewählt. Um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, ist jährlich eine Neu- oder Wiederwahl für jeweils ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder vorgesehen.
Als oberstes Kontrollorgan überwacht der Aufsichtsrat gemäß dem Genossenschaftsgesetz und den Bestimmungen der Satzung die Geschäftsleitung. Außerdem bestellt der Aufsichtsrat den Vorstand. Um die Interessen der Mitglieder zu wahren und die Unternehmensziele langfristig zu sichern, benötigen grundlegende Maßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrates.