Vorstand und Aufsichtsrat
Wir bilden den Vorstand.
Der Vorstand der GFT Gemeinschaft Fernmelde-Technik eG führt die Genossenschaft eigenverantwortlich mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder nachhaltig zu fördern. Die Grundlage seiner Tätigkeit bilden das Genossenschaftsgesetz, die Satzung sowie die Geschäftsordnung für den Vorstand.
Der Vorstand besteht derzeit aus einem hauptamtlichen und einem Mitglied, das interimistisch bestellt wurde. Ein weiteres hauptamtliches Vorstandsmitglied wird aktuell im Rahmen eines strukturierten Auswahlverfahrens gesucht. Die Bestellung erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Wir bilden den Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der GFT Fernmelde-Technik eG besteht satzungsgemäß aus bis zu fünf Mitgliedern, die von der Generalversammlung für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Gremienarbeit findet jährlich die Wahl eines Drittels der Mitglieder – entweder durch Wieder- oder Neuwahl – statt.
Als oberstes Kontrollgremium überwacht der Aufsichtsrat auf Grundlage des Genossenschaftsgesetzes sowie der Satzung die Geschäftsführung der Genossenschaft. Zudem obliegt ihm die Bestellung des Vorstands. Grundlegende Maßnahmen, die für die strategische Ausrichtung und nachhaltige Entwicklung der GFT von Bedeutung sind, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates, um die Interessen der Mitglieder bestmöglich zu wahren.